Umzugsangebot verstehen: Warum das billigste Angebot selten das günstigste ist

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Drei Umzugsfirmen, drei Angebote, drei Preise zwischen 1.100 und 1.900 Euro für dieselbe Wohnung. Das günstigste gewinnt, so die Logik vieler Auftraggeber. Am Umzugstag stellt sich heraus, dass es mit 22 statt 30 Kubikmetern kalkuliert war. Der Rest wird nachberechnet.

Das Volumen ist die erste Frage

Jedes Umzugsangebot beruht auf einer Kubikmeterzahl. Sie bestimmt Fahrzeuggröße, Trägerzahl und Dauer. Weichen zwei Angebote hier um mehr als 15 Prozent voneinander ab, vergleichen Sie nicht Preise, sondern Schätzungen. Ein Anbieter, der ohne Besichtigung oder Videocall eine Zahl nennt, rät. Manche raten bewusst niedrig, weil der niedrige Preis den Auftrag bringt und die Nachberechnung am Umzugstag niemand mehr ablehnt.

Elf Angaben, die drinstehen müssen

  1. Volumen in Kubikmetern
  2. Anzahl der Träger und Fahrzeuge
  3. Beide Adressen mit Etage und Aufzug
  4. Tragwege, wenn über 20 Meter
  5. Leistungsumfang: Demontage, Montage, Verpackung, Küche
  6. Halteverbotszone: wer beantragt, wer zahlt
  7. Termin und Zeitfenster
  8. Haftung und Zusatzversicherung
  9. Zahlungsweise
  10. Stornobedingungen
  11. Firmierung und Handelsregisternummer

Der letzte Punkt wird am häufigsten übersehen. Er entscheidet, wer Vertragspartner ist, und damit, an wen im Schadensfall die Anzeige gehen muss. Eine Umzugsfirma, die im Angebot anders heißt als im Impressum, hat eine Erklärung verdient. Prüfen lässt sich das über das Handelsregister oder über Verzeichnisse wie Transport-Unternehmen.de, das Umzugsfirmen mit ihren Registerdaten listet.

Die Posten, die in der Schlussrechnung auftauchen

Wartezeit, weil der Aufzug belegt war. Entsorgung des Verpackungsmaterials. Küchendemontage, die als selbstverständlich angenommen wurde. Zerlegen von Möbeln, die nicht durch die Tür passten. Lassen Sie sich diese vier Punkte ausdrücklich im Angebot benennen, auch wenn sie mit null Euro ausgewiesen sind. Dann gibt es später keine Diskussion.

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Was die Haftung wirklich abdeckt

Die gesetzliche Haftung eines Umzugsunternehmens liegt bei 620 Euro je Kubikmeter Laderaum (§ 451e HGB). Das klingt viel, gilt aber für den gesamten Umzug, nicht pro Gegenstand. Bei 30 Kubikmetern sind das 18.600 Euro für alles zusammen. Für ein Klavier, Designermöbel oder Kunst reicht das nicht. Eine Transportversicherung zum Zeitwert kostet meist unter 1,5 Prozent der Versicherungssumme.

Die richtige Reihenfolge

Erst Volumen selbst schätzen, dann drei Besichtigungen vereinbaren, dann Angebote auf derselben Kubikmeterbasis vergleichen, dann über den Preis reden. Wer die Reihenfolge umkehrt, vergleicht Äpfel mit dem, was der Anbieter für Äpfel hält.

Bild: Ketut Subiyanto via Pexels


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