Rund 200.000 Brände und Explosionen ereignen sich jährlich in Deutschland. Alle zwei bis drei Minuten brennt statistisch gesehen ein Wohngebäude. Gleichzeitig traten am 1. Januar 2026 eine verschärfte Bauvorlagenverordnung und eine neue Prüfverordnung in Kraft, ab Oktober 2026 greift zusätzlich ein EU-weites PFAS-Verbot für Feuerlöschschäume. Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Sonderbauten bedeutet das: Brandschutz ist kein Thema mehr, das sich auf die Jahreshauptversammlung der WEG verschieben lässt.
Kurz erklärt
- Seit 1. Januar 2026 gelten verschärfte Dokumentations- und Abnahmepflichten durch die neue Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) und Prüfverordnung (PrüfVO).
- Die 3. Änderung der Technischen Regel ASR A2.2, veröffentlicht am 23. Mai 2025, stellt neue Anforderungen an Gefährdungsbeurteilungen und Feuerlöscher-Ausstattung — Verstöße können Bußgelder bis 30.000 Euro auslösen.
- Ab dem 23. Oktober 2026 sind PFAS-haltige Feuerlöschschäume in der EU verboten; bestehende Bestände müssen dann entsorgungskonform ersetzt werden.
- Elektrizität verursacht rund 32 Prozent aller Brände; rund 90 Prozent dieser Schäden wären laut VdS Schadenverhütung bei fachgerechter Planung und Wartung vermeidbar.
Was hat sich 2026 im Brandschutzrecht konkret geändert?
Mit dem Jahreswechsel 2026 sind mehrere Regelwerke gleichzeitig scharf gestellt worden. Die neue Bauvorlagenverordnung und die Prüfverordnung erhöhen die Anforderungen an Baudokumentation und Abnahmeprüfungen unmittelbar. Wer baut oder saniert, muss lückenlose Nachweise führen.
Den deutlichsten Handlungsdruck erzeugt die 3. Änderung der Technischen Regel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, die am 23. Mai 2025 im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl 2025, S. 365) veröffentlicht wurde und 2026 vollständig in Kraft tritt. Die Regel konkretisiert das Arbeitsschutzgesetz und betrifft jeden Betrieb, der Arbeitnehmer beschäftigt — also auch gewerblich genutzte Einheiten in Mehrfamilienhäusern. Neu geregelt wurden unter anderem die systematische Gefährdungsbeurteilung für den Brandschutz, die Berechnung von Anzahl und Typ der Feuerlöscher sowie die Schulungspflicht für Brandschutzhelfer. Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, riskiert nach § 25 Arbeitsschutzgesetz Bußgelder von bis zu 30.000 Euro. Parallel dazu hat die Europäische Kommission im Oktober 2025 per EU-Verordnung 2025/1988 ein Verbot per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen (PFAS) in Feuerlöschschäumen verabschiedet, das ab dem 23. Oktober 2026 gilt. Eigentümer und Verwalter müssen jetzt prüfen, welche Löschmittel in ihren Gebäuden verbaut sind, und Ersatzbeschaffung sowie fachgerechte Entsorgung planen.
Warum reicht Eigentümer-Eigeninitiative beim Brandschutz nicht aus?
Baulicher Brandschutz ist Landesrecht. Die Musterbauordnung (MBO) und die jeweiligen Landesbauordnungen — etwa die Berliner Bauordnung (BauO Bln) — legen fest, welchen Feuerwiderstand Bauteile aufweisen müssen und wie Rettungswege beschaffen sein müssen. Wer diese Vorschriften ohne Sachkenntnis interpretiert, trifft regelmäßig Fehlentscheidungen.
Das Regelwerk ist vielschichtig: Neben den Landesbauordnungen greifen die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB 2025/01), die ab dem 1. Januar 2026 gilt, sowie Normen wie DIN 14095 für Feuerwehrpläne und DIN 14096 für Brandschutzordnungen. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern stehen damit vor einem Regelgeflecht, das gleichzeitig Bundes-, Landes- und Normebene umfasst. Hinzu kommt die Beweislast: Im Schadenfall müssen Eigentümer nachweisen, dass alle zumutbaren Schutzmaßnahmen ergriffen wurden. Fehlt die Dokumentation, haftet der Eigentümer unmittelbar. Der vfdb (Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes) hält dazu in seinen Richtlinien fest, dass Brandschutzkonzepte regelmäßig aktualisiert werden müssen, wenn sich Nutzung, Belegung oder gesetzliche Anforderungen ändern. Ein einmal genehmigtes Konzept aus dem Jahr der Baugenehmigung ist nach einem Jahrzehnt selten noch ausreichend.
Welche Aufgaben übernimmt ein qualifizierter Brandschutz-Sachverständiger?
Ein zertifizierter Brandschutz-Sachverständiger prüft, dokumentiert und berät auf Basis des aktuellen Regelstands. Er erstellt Brandschutzkonzepte, begleitet Bauabnahmen und bewertet den Zustand von Brandschutztüren, Abschottungen und technischen Anlagen. Ohne diese Fachebene bleiben Eigentümer im Haftungsfall schutzlos.
Konkret umfasst das Leistungsbild eines Sachverständigen: die Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzkonzepten gemäß MBO und den einschlägigen Landesbauordnungen, die Prüfung und Wartung von Brandschutztüren nach den Herstellervorgaben und den Anforderungen der jeweiligen LBO, die Kontrolle von Abschottungen in Decken- und Wanddurchbrüchen sowie die Erstellung prüffähiger Baudokumentationen für Abnahmen durch Baubehörden und Sachverständige. Steven Eschner, Brandschutz-Sachverständiger mit Sitz in Berlin-Pankow (Prenzlauer Promenade 153 b, 13189 Berlin), hat sich auf genau dieses Leistungsspektrum spezialisiert: Brandschutztüren-Prüfung, Abschottungstechnik und Baudokumentation für Neubau-Abnahmen sowie Brandschutzgutachten für Bauträger und Eigentümergemeinschaften. Die Tätigkeit erfolgt bundesweit mit Schwerpunkt Berlin/Brandenburg. Informationen zum Leistungsangebot unter brandschutz-service.berlin. Der VdS (Verband der Sachversicherer) akkreditiert und zertifiziert Sachverständige in diesem Bereich und stellt damit sicher, dass Auftraggeber die fachliche Qualifikation ihres Gutachters belastbar einschätzen können.
Was zeigen die aktuellen Brandzahlen über das Risikoprofil von Wohngebäuden?
Die Statistik zeigt, dass Brandschäden in Wohngebäuden kein Randphänomen sind. Elektrizität und menschliches Fehlverhalten dominieren die Ursachenstruktur, wobei Elektrizität allein für rund 32 Prozent aller Brände verantwortlich ist. Der weitaus größte Teil dieser Schäden wäre vermeidbar.
Laut der Brandursachen-Statistik 2024 des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS), veröffentlicht im Juli 2025, stehen elektrische Anlagen und Geräte an erster Stelle der technischen Brandursachen. Der VdS Schadenverhütung beziffert den Anteil der auf Mängel in elektrischen Anlagen zurückgehenden Sachversicherungsbrände auf rund 30 Prozent und geht davon aus, dass etwa 90 Prozent dieser Schäden bei fachgerechter Planung und Wartung hätten vermieden werden können. Rauchmelder retten nach aktuellen Hochrechnungen, die 2026 verfügbar sind, täglich rund vier Menschen in Deutschland vor Todesfällen oder schweren Verletzungen. Das Jahr 2025 war laut TÜV SÜD mit knapp 5.000 Hektar verbrannter Fläche ein Waldbrand-Rekordjahr — ein Beleg dafür, dass Brandrisiken auch klimatisch zunehmen. Für Eigentümer in brand- und hitzeexponierten Lagen bedeutet das eine veränderte Risikogrundlage, auf die Versicherungen zunehmend mit Prämienanpassungen und verschärften Obliegenheitspflichten reagieren.
| Regelwerk / Ereignis | Datum / Gültigkeit | Relevanz für Eigentümer |
|---|---|---|
| ASR A2.2, 3. Änderung | Veröffentlicht 23.05.2025, gilt ab 2026 | Neue Gefährdungsbeurteilung, Feuerlöscher-Berechnung, Schulungspflicht; Bußgeld bis 30.000 EUR |
| BauVorlVO / PrüfVO (neu) | In Kraft seit 01.01.2026 | Verschärfte Dokumentations- und Abnahmepflichten bei Bau und Sanierung |
| MVV TB 2025/01 | Ab 01.01.2026 gültig | Neue brandschutztechnische Anforderungen auf Landesebene |
| EU-Verordnung 2025/1988 (PFAS-Verbot) | Wirksam ab 23.10.2026 | PFAS-haltige Löschschäume müssen ersetzt und fachgerecht entsorgt werden |
| DIN 14095 / DIN 14096 | Laufend gültig | Normen für Feuerwehrpläne und Brandschutzordnungen im Gebäude |
Quellen: GMBl 2025 S. 365, EU-Verordnung 2025/1988, Deutsches Institut für Normung (DIN), Bundesministerium für Wohnen/BMI.
Wichtiger Hinweis
- Dieser Beitrag gibt einen redaktionellen Überblick über aktuelle Entwicklungen im Brandschutzrecht. Er ersetzt keine individuelle rechtliche, bautechnische oder sachverständige Beratung. Für konkrete Maßnahmen an Ihrer Immobilie wenden Sie sich an einen qualifizierten Brandschutz-Sachverständigen oder eine zugelassene Fachfirma.
Häufige Fragen
Ab wann gilt das PFAS-Verbot für Feuerlöschschäume in Deutschland?
Das Verbot per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen (PFAS) in Feuerlöschschäumen tritt auf Basis der EU-Verordnung 2025/1988 am 23. Oktober 2026 in Kraft. Eigentümer und Verwalter müssen vorhandene PFAS-haltige Mittel bis dahin durch zugelassene Alternativen ersetzen und die alten Bestände fachgerecht entsorgen.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen die ASR A2.2 ab 2026?
Verstöße gegen die Technische Regel ASR A2.2 können nach § 25 Arbeitsschutzgesetz mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Die 3. Änderung der Regel ist seit Mai 2025 veröffentlicht und gilt vollständig ab 2026, inklusive neuer Anforderungen an Gefährdungsbeurteilung und Feuerlöscher-Ausstattung.
Wie häufig sind Brände durch elektrische Anlagen in Wohngebäuden?
Elektrizität ist laut IFS-Brandursachen-Statistik 2024 für rund 32 Prozent aller Brände verantwortlich. Der VdS Schadenverhütung geht davon aus, dass etwa 90 Prozent dieser Schäden bei fachgerechter Planung und regelmäßiger Wartung der Elektroinstallation vermeidbar gewesen wären.
Was dokumentiert ein Brandschutz-Sachverständiger bei einer Bauabnahme?
Ein Sachverständiger prüft und dokumentiert Brandschutztüren, Abschottungen in Decken- und Wanddurchbrüchen, Rettungswege sowie die Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutzkonzept. Die neue Prüfverordnung (PrüfVO), in Kraft seit 1. Januar 2026, hat diese Dokumentationspflichten weiter verschärft.
Welche Normen regeln Brandschutzpläne und -ordnungen im Gebäude?
DIN 14095 regelt Inhalt und Gestaltung von Feuerwehrplänen, DIN 14096 die Brandschutzordnung für Gebäude. Beide Normen konkretisieren die Anforderungen aus Musterbauordnung und Landesbauordnungen und sind Bestandteil jedes vollständigen Brandschutzkonzepts.
Fazit
Die regulatorische Verdichtung im Brandschutz ist 2026 keine abstrakte Fachfrage mehr, sondern eine konkrete Haftungs- und Kostenfrage für jeden Immobilieneigentümer. Neue Bauvorlagenverordnung, verschärfte ASR A2.2 und das bevorstehende PFAS-Verbot zwingen zu systematischem Handeln. Wer auf qualifizierte Sachverständige setzt, reduziert nicht nur das Haftungsrisiko, sondern schafft auch die Dokumentationsbasis, die Baubehörden und Versicherer 2026 einfordern. Steven Eschner steht dabei exemplarisch für das Berufsbild des spezialisierten Brandschutz-Sachverständigen, der Gutachten, Baubegleitung und technische Prüfung aus einer Hand liefert. Eigentümer, die jetzt handeln, vermeiden teure Nachbesserungen und sichern den Versicherungsschutz ihrer Immobilie.
Quellen
- https://brandschutz-service.berlin/de/impressum/
- https://www.iaai.de/blog/asr-a2-2-brandschutz-aktualisierung-2026
- https://www.bvbf-brandschutz.de/
- https://www.feuertrutz.de/neu-geregelt-normen-und-richtlinien-im-brandschutz-oktober-dezember-2025
- https://www.feuertrutz.de/ifs-veroeffentlicht-brandursachen-statistik-2024-24072025
- https://de-brandschutz-informationsportal.tuvsud.com/artikel/Brandgeschehen-2025-Rueckblick.html
Stand: 08. Juli 2026



