Eltern verkaufen Haus an Kind unter Wert – Leitfaden

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Die Immobilienübertragung in der Familie stellt für viele deutsche Hausbesitzer eine attraktive Option dar. Im Vergleich zum Vererben oder Verschenken bietet der Hausverkauf unter Wert besondere Vorteile. Besonders interessant wird diese Möglichkeit, wenn Freibeträge bei der Schenkungssteuer bereits ausgeschöpft wurden.

Innerhalb des engsten Familienkreises fallen beim Immobilienverkauf meist keine Steuern an. Dies macht den Vorgang finanziell attraktiv für alle Beteiligten. Die Übertragung von Wohneigentum an die nächste Generation will jedoch gut durchdacht sein.

Dieser Leitfaden beleuchtet alle wichtigen Aspekte des Prozesses – von rechtlichen Grundlagen über steuerliche Konsequenzen bis hin zu praktischen Umsetzungsschritten. Besonders wertvoll sind diese Informationen für Familien, die ihr Eigenheim weitergeben möchten, gleichzeitig aber auch die eigene Altersvorsorge im Blick behalten und mögliche Konflikte zwischen Geschwistern vermeiden wollen.

Die Grundlagen des Hausverkaufs unter Wert

Die Übertragung von Immobilienvermögen innerhalb der Familie zu einem Preis unter dem Verkehrswert ist eine Praxis, die sorgfältige Planung und Kenntnis der rechtlichen Grundlagen erfordert. Immer mehr Eltern entscheiden sich dafür, ihr Haus bereits zu Lebzeiten an ihre Kinder zu übertragen, anstatt den klassischen Weg des Vererbens zu wählen. Diese Vorgehensweise bietet zahlreiche Vorteile, birgt aber auch Herausforderungen, die bedacht werden sollten.

In Deutschland gilt grundsätzlich die Vertragsfreiheit, was bedeutet, dass Immobilienbesitzer ihr Eigentum theoretisch zu jedem beliebigen Preis verkaufen können – auch innerhalb der Familie. Der Verkauf unter Marktwert ist daher rechtlich möglich und wird häufig als Instrument zur frühzeitigen Vermögensübertragung genutzt.

Was bedeutet „unter Wert verkaufen“?

Beim Verkauf unter Wert wird eine Immobilie bewusst zu einem Preis veräußert, der unter dem aktuellen Verkehrswert liegt. Der Verkehrswert, auch Marktwert genannt, entspricht dem Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften der Immobilie zu erzielen wäre.

Aus juristischer Sicht handelt es sich bei einem Verkauf unter Wert um eine teilentgeltliche Überlassung. Das bedeutet, dass ein Teil des Wertes als Verkauf gilt, während der Differenz zwischen Verkaufspreis und tatsächlichem Marktwert als Schenkung betrachtet wird. Diese Unterscheidung ist besonders für die steuerliche Bewertung relevant.

Als Faustregel gilt, dass der Verkaufspreis mindestens 60-70% des Verkehrswertes betragen sollte, um nicht vollständig als verdeckte Schenkung eingestuft zu werden. Das Finanzamt prüft solche Transaktionen innerhalb der Familie besonders genau, um sicherzustellen, dass keine Steuern umgangen werden.

Für die Bestimmung des Verkehrswertes ist ein offizielles Wertgutachten nicht zwingend erforderlich, kann aber zur Absicherung gegenüber dem Finanzamt sinnvoll sein. Alternativ können auch Vergleichswerte ähnlicher Immobilien in der Umgebung oder Bewertungen durch Immobilienmakler herangezogen werden.

Gründe für den Verkauf an Kinder

Die Motivation, ein Haus unter Wert an die eigenen Kinder zu verkaufen, ist vielfältig und oft von familiären sowie wirtschaftlichen Überlegungen geprägt. Ein häufiger Beweggrund ist der Wunsch, den Kindern den Einstieg in den zunehmend teuren Immobilienmarkt zu erleichtern und ihnen frühzeitig zu Wohneigentum zu verhelfen.

Viele Eltern möchten zudem ihr Familienvermögen bereits zu Lebzeiten geordnet übertragen und so potenzielle Erbschaftsstreitigkeiten vermeiden. Durch die schrittweise Übertragung können Schenkungsfreibeträge optimal genutzt werden, die alle zehn Jahre erneut zur Verfügung stehen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die eigene Absicherung im Alter. Durch entsprechende Vereinbarungen wie ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauch können Eltern trotz Verkauf in ihrem Haus wohnen bleiben. Gleichzeitig reduzieren sie ihr Vermögen für den Fall einer späteren Pflegebedürftigkeit.

Nicht zuletzt spielt auch die emotionale Bindung an das Familienheim eine Rolle. Viele Eltern wünschen sich, dass ihr Haus in der Familie bleibt und nicht an fremde Dritte verkauft werden muss.

Aspekt Verkauf zum Marktwert Verkauf unter Marktwert Komplette Schenkung
Steuerliche Bewertung Reiner Verkauf Teilentgeltliche Überlassung Reine Schenkung
Finanzielle Belastung Kind Hoch Moderat Keine (außer ggf. Schenkungsteuer)
Liquidität Eltern Maximaler Verkaufserlös Teilweiser Verkaufserlös Kein Verkaufserlös
Schenkungsteuer Keine Auf Differenzbetrag möglich Auf Gesamtwert möglich

Rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland

Der rechtliche Rahmen für Immobilienübertragungen innerhalb der Familie ist in Deutschland klar definiert und bietet sowohl Chancen als auch Verpflichtungen. Eltern, die ihr Haus unter Wert an ihre Kinder verkaufen möchten, müssen verschiedene gesetzliche Bestimmungen beachten. Diese Regelungen dienen einerseits dem Schutz aller Beteiligten und bieten andererseits steuerliche Vorteile, die bei einer sorgfältigen Planung optimal genutzt werden können.

Gesetzliche Grundlagen für Immobilienübertragungen

Die rechtliche Basis für den Verkauf eines Hauses unter Wert bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dieses regelt die grundlegenden Voraussetzungen für Kaufverträge, unabhängig davon, ob es sich um Geschäfte zwischen Fremden oder Familienmitgliedern handelt.

Ein wesentlicher Vorteil bei Immobilienübertragungen innerhalb der Familie liegt in der Befreiung von der Grunderwerbsteuer. Gemäß § 3 Nr. 2 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) sind Erwerbe durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind, von dieser Steuer befreit. Dies stellt eine erhebliche finanzielle Entlastung dar.

Trotz dieser Vergünstigungen müssen alle formalen Anforderungen eingehalten werden. Der Kaufvertrag muss alle wesentlichen Bestandteile enthalten, darunter eine klare Beschreibung des Kaufgegenstands, den vereinbarten Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten. Bei einem Verkauf unter Wert ist zudem die Dokumentation des tatsächlichen Marktwerts wichtig, um spätere steuerliche oder rechtliche Probleme zu vermeiden.

Notarielle Beurkundung und Grundbucheintrag

Für die Wirksamkeit eines Immobilienkaufvertrags ist die notarielle Beurkundung zwingend erforderlich. Der Notar prüft die Identität der Beteiligten, klärt über Rechte und Pflichten auf und sorgt für eine rechtssichere Gestaltung des Vertrags. Diese Formvorschrift gilt ausnahmslos auch bei Übertragungen innerhalb der Familie.

Der Notar übernimmt auch die Einreichung des Antrags zur Eintragung ins Grundbuch. Der Grundbucheintrag ist entscheidend für den rechtswirksamen Eigentumsübergang. Erst mit dieser Eintragung wird das Kind offiziell zum neuen Eigentümer der Immobilie.

Bei komplexen Familienverhältnissen oder besonderen Besitzkonstellationen empfiehlt sich vor der notariellen Beurkundung eine umfassende Rechtsberatung. Diese hilft, mögliche Fallstricke zu erkennen und den Vertrag entsprechend zu gestalten. Der Notar kann zwar neutral beraten, ersetzt jedoch keine individuelle Rechtsberatung bei schwierigen Konstellationen.

Wohnrecht und Nießbrauch absichern

Ein zentraler Aspekt beim Verkauf des Elternhauses an die Kinder ist die Absicherung der Wohnsituation der Eltern. Hierfür bieten sich zwei rechtliche Instrumente an: das Wohnrecht und der Nießbrauch.

Das Wohnrecht (§ 1093 BGB) gewährt den Eltern das Recht, bestimmte Räume oder das gesamte Haus weiterhin zu bewohnen. Es ist personengebunden und kann nicht übertragen werden. Im Grundbuch eingetragen, bietet es lebenslangen Schutz vor Kündigung oder Räumung.

Der Nießbrauch (§ 1030 BGB) geht noch weiter und erlaubt den Eltern nicht nur die Nutzung der Immobilie, sondern auch das Recht, Erträge daraus zu ziehen, etwa durch Vermietung. Dies bietet eine umfassendere Absicherung, besonders wenn die Eltern später nicht mehr selbst im Haus wohnen können oder wollen.

Beide Rechte sollten im Kaufvertrag klar definiert und im Grundbuch eingetragen werden. So genießen die Eltern die Sicherheit einer lebenslangen Wohnmöglichkeit, während die Kinder bereits Eigentümer werden und im Erbfall keine weiteren Übertragungsschritte notwendig sind.

Steuerliche Aspekte beim Hausverkauf unter Wert

Der Verkauf einer Immobilie unter dem Marktwert an die eigenen Kinder bringt komplexe steuerliche Konsequenzen mit sich, die frühzeitig berücksichtigt werden sollten. Obwohl viele Eltern annehmen, dass ein symbolischer Verkaufspreis steuerliche Vorteile bringt, ist die Realität vielschichtiger. Das Finanzamt betrachtet bei solchen Transaktionen stets den tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie – unabhängig vom vereinbarten Kaufpreis.

Die gute Nachricht: Zwischen Eltern und Kindern fällt keine Grunderwerbsteuer an, da direkte Verwandte davon befreit sind. Dennoch gibt es weitere steuerliche Aspekte, die beachtet werden müssen, um kostspielige Überraschungen zu vermeiden.

Schenkungsteuer bei teilentgeltlichen Übertragungen

Bei einem Verkauf unter Wert liegt aus steuerrechtlicher Sicht eine sogenannte teilentgeltliche Übertragung vor. Das bedeutet: Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Verkehrswert und dem gezahlten Kaufpreis wird als Schenkung betrachtet und kann der Schenkungsteuer unterliegen.

Verkaufen Eltern beispielsweise ein Haus mit einem Verkehrswert von 500.000 Euro für nur 200.000 Euro an ihr Kind, betrachtet das Finanzamt die Differenz von 300.000 Euro als steuerrelevante Schenkung. Entscheidend ist dabei immer der aktuelle Verkehrswert, nicht der ursprüngliche Kaufpreis oder subjektive Werteinschätzungen.

„Auch bei einem symbolischen Verkaufspreis von nur einem Euro ist für die Schenkungsteuer ausschließlich die Differenz zum tatsächlichen Verkehrswert maßgeblich.“

Die Bewertung der Immobilie erfolgt nach den Vorgaben des Bewertungsgesetzes, wobei in der Regel ein Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes sinnvoll ist. Eine professionelle Wertermittlung kann spätere Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt vermeiden.

Siehe auch  Muss man Haus verkaufen, um Pflichtteil auszuzahlen?

Freibeträge und deren optimale Nutzung

Die gute Nachricht für Familien: Bei der Übertragung von Immobilien an Kinder stehen großzügige Freibeträge zur Verfügung. Jedes Kind kann von jedem Elternteil alle zehn Jahre Vermögen im Wert von bis zu 400.000 Euro steuerfrei erhalten. Für Ehepartner liegt der Freibetrag sogar bei 500.000 Euro.

Diese Freibeträge können strategisch genutzt werden. Bei höherwertigen Immobilien bietet sich etwa eine schrittweise Übertragung an. Durch die Aufteilung der Schenkung auf beide Elternteile lässt sich der steuerfreie Betrag auf 800.000 Euro pro Kind erhöhen.

Wichtig zu beachten: Die Freibeträge erneuern sich alle zehn Jahre. Eine langfristige Planung kann daher erhebliche steuerliche Vorteile bringen. Zudem werden frühere Schenkungen innerhalb dieses Zeitraums zusammengerechnet.

Spekulationssteuer und Immobilienertragsteuer

Beim Verkauf einer Immobilie kann auch die sogenannte Spekulationssteuer relevant werden. Diese greift, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als zehn Jahre liegen und die Immobilie nicht selbst bewohnt wurde. Bei einem Verkauf unter Wert an Kinder stellt sich die Frage, ob überhaupt ein Veräußerungsgewinn vorliegt.

Entscheidend ist hier: Das Finanzamt orientiert sich nicht am tatsächlich gezahlten Preis, sondern am Verkehrswert. Liegt dieser über dem ursprünglichen Anschaffungspreis der Eltern, kann trotz eines niedrigen Verkaufspreises eine Steuerpflicht entstehen.

Bei selbstgenutzten Immobilien entfällt die Spekulationssteuer in der Regel komplett, wenn die Immobilie im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt wurde.

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

Es gibt verschiedene Wege, die Steuerbelastung beim Immobilientransfer zu optimieren. Eine Möglichkeit ist die Vereinbarung eines Nießbrauchrechts oder Wohnrechts für die Eltern. Der Wert dieses Rechts mindert die Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer.

Eine weitere Option ist die Kombination aus Verkauf und Darlehen. Die Eltern verkaufen zum Verkehrswert, gewähren dem Kind aber gleichzeitig ein zinsgünstiges Darlehen. So lässt sich die Schenkungsteuer vermeiden, während das Kind dennoch finanziell entlastet wird.

Auch die Übertragung gegen Versorgungsleistungen kann steuerlich vorteilhaft sein. Hierbei verpflichtet sich das Kind zu regelmäßigen Zahlungen an die Eltern, die diese als Sonderausgaben absetzen können. Die genaue Ausgestaltung sollte jedoch stets mit einem Steuerberater abgestimmt werden.

Eltern verkaufen Haus an Kind unter Wert – Schritt für Schritt

Ein Hausverkauf innerhalb der Familie zu einem Preis unter dem Marktwert bedarf einer durchdachten Strategie und gründlicher Vorbereitung. Nur mit einem strukturierten Vorgehen lassen sich rechtliche und steuerliche Fallstricke vermeiden und die Interessen aller Beteiligten langfristig schützen. Der folgende Leitfaden zeigt, wie Eltern und Kinder gemeinsam den Verkaufsprozess gestalten können, ohne später mit unerwarteten Konsequenzen konfrontiert zu werden.

Vorbereitung und Planung

Die Basis für einen erfolgreichen Immobilientransfer bildet ein offenes Familiengespräch. Hier sollten alle Beteiligten ihre Erwartungen und Bedürfnisse klar kommunizieren: Welche finanziellen Anforderungen haben die Eltern für ihren Ruhestand? Welche Vorstellungen haben die Kinder bezüglich der zukünftigen Nutzung und möglicher Umbauten?

Frühzeitig sollten Fachleute in den Prozess einbezogen werden. Ein Steuerberater kann die optimale steuerliche Gestaltung aufzeigen, während ein Rechtsanwalt oder Notar bei der vertraglichen Ausgestaltung unterstützt. Diese Experten helfen, teure Fehler zu vermeiden und individuelle Lösungen zu finden.

Zur Verkaufsvorbereitung gehört auch die Prüfung des Grundbuchs auf bestehende Belastungen wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte. Diese müssen entweder abgelöst oder im Kaufvertrag berücksichtigt werden. Ebenso wichtig ist die Klärung eventueller Vorkaufsrechte, besonders bei Erbbaurechtsgrundstücken oder Wohnungseigentum.

Professionelle Immobilienbewertung durchführen

Eine fundierte Immobilienbewertung bildet das Herzstück des gesamten Verkaufsprozesses. Sie liefert nicht nur die Grundlage für die Kaufpreisfindung, sondern dient auch als Nachweis gegenüber dem Finanzamt, dass kein verschleiertes Schenkungsgeschäft vorliegt.

Für eine rechtssichere Bewertung empfiehlt sich die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen oder Gutachters. Dieser ermittelt den aktuellen Verkehrswert anhand anerkannter Verfahren wie dem Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren. Die Kosten für ein solches Gutachten liegen je nach Immobilie zwischen 1.000 und 3.000 Euro.

Alternativ können auch Immobilienmakler eine Marktwertanalyse erstellen. Diese ist zwar meist kostengünstiger, wird jedoch vom Finanzamt nicht immer vollständig anerkannt. Bei der Bewertung sollten alle wertbeeinflussenden Faktoren berücksichtigt werden: Lage, Baujahr, Zustand, energetische Eigenschaften sowie besondere Ausstattungsmerkmale der Immobilie.

Angemessenen Kaufpreis festlegen

Bei der Kaufpreisfindung gilt es, eine Balance zwischen finanzieller Entlastung des Kindes und angemessener Vergütung der Eltern zu finden. Als Faustregel gilt: Der Kaufpreis sollte mindestens 50 Prozent des ermittelten Verkehrswertes betragen, um nicht als gemischte Schenkung eingestuft zu werden.

Entscheidend ist die transparente Dokumentation, warum ein bestimmter Preis gewählt wurde. Faktoren wie übernommene Renovierungskosten, bereits geleistete Pflegeleistungen oder zukünftige Verpflichtungen (etwa ein eingeräumtes Wohnrecht) können den reduzierten Preis rechtfertigen und sollten im Kaufvertrag festgehalten werden.

Der festgelegte Kaufpreis beeinflusst direkt die steuerlichen Folgen: Je größer die Differenz zwischen Verkehrswert und Kaufpreis, desto höher die potenzielle Schenkungsteuerbelastung. Hier lohnt sich eine vorherige Berechnung verschiedener Szenarien, um den optimalen Preis zu ermitteln, der die Schenkungsteuerfreibeträge effizient nutzt, ohne unnötige Steuerlasten zu verursachen.

Finanzierung des Kaufs durch das Kind

Auch wenn Eltern ihr Haus unter Wert an ihre Kinder verkaufen, bleibt die Frage der Finanzierung ein zentrales Thema, das gut durchdacht werden sollte. Selbst ein reduzierter Kaufpreis stellt für viele Kinder eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Eine solide Planung der Immobilienfinanzierung ist daher unerlässlich, um langfristige finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.

Eigenkapital und Kreditoptionen

Die Eigenkapitalsituation bildet das Fundament jeder Immobilienfinanzierung. Idealerweise sollten Kinder beim Hauskauf von den Eltern 20-30% des Kaufpreises plus Nebenkosten als Eigenkapital einbringen können. Dies verbessert nicht nur die Konditionen bei der Kreditvergabe, sondern reduziert auch die monatliche Belastung durch niedrigere Darlehenssummen.

Als Eigenkapitalquellen kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht:

  • Persönliche Ersparnisse und Geldanlagen
  • Ausgezahlte Bausparverträge
  • Zusätzliche Schenkungen von Eltern oder Großeltern
  • Kapital aus Lebensversicherungen

Wichtig zu wissen: Die Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem tatsächlichen Marktwert wird von Banken nicht als Eigenkapitalersatz anerkannt. Bei der Kreditvergabe orientieren sich Banken am tatsächlichen Kaufpreis, nicht am höheren Marktwert der Immobilie.

Darlehen von Eltern an Kinder rechtssicher gestalten

Eine beliebte Finanzierungsoption ist das Familiendarlehen, bei dem Eltern ihren Kindern einen Teil der Kaufsumme als Darlehen zur Verfügung stellen. Um ein solches Darlehen rechtssicher zu gestalten, sind einige wichtige Punkte zu beachten:

Der Darlehensvertrag sollte schriftlich fixiert werden und klare Regelungen zu Laufzeit, Tilgung und Verzinsung enthalten. Auch wenn die Verzinsung unter marktüblichen Konditionen liegen kann, sollte sie nicht komplett entfallen, um steuerliche Probleme zu vermeiden. Das Finanzamt erkennt Familiendarlehen nur an, wenn sie einem Fremdvergleich standhalten.

Besonders vorteilhaft: Bei einem Familiendarlehen fallen keine Bankgebühren an, und die Zinsen bleiben in der Familie. Zudem können flexiblere Rückzahlungsmodalitäten vereinbart werden als bei einem Bankkredit. Dennoch sollte das Darlehen durch eine Grundschuld abgesichert werden, um die Interessen beider Seiten zu schützen.

Bankfinanzierung bei Verkauf unter Wert

Für den Teil des Kaufpreises, der nicht durch Eigenkapital oder Familiendarlehen abgedeckt ist, kommt eine klassische Bankfinanzierung in Frage. Bei einem Verkauf unter Wert ergeben sich dabei einige Besonderheiten:

Banken bewerten die Immobilie unabhängig vom vereinbarten Kaufpreis. Dies kann vorteilhaft sein, da die Beleihungsgrenze auf Basis des tatsächlichen Immobilienwerts berechnet wird. Dadurch können günstigere Zinssätze erzielt werden, als der reduzierte Kaufpreis vermuten lässt.

Wer das Haus aus dem Familienkreis kauft und in einem engen Verwandtschaftsverhältnis zum Verkäufer steht, kann zudem Renovierungskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern oder Großeltern im bereits überschriebenen Haus ein Wohnrecht genießen.

Finanzierungsform Vorteile Nachteile Besonders geeignet für
Klassischer Bankkredit Professionelle Abwicklung, klare Bedingungen Höhere Zinsen, strenge Bonitätsprüfung Käufer mit stabilem Einkommen
Familiendarlehen Flexible Konditionen, Zinsen bleiben in Familie Potenzielle familiäre Konflikte, steuerliche Fallstricke Enge Familienbeziehungen mit klaren Absprachen
KfW-Förderdarlehen Günstige Zinsen, Tilgungszuschüsse möglich Zweckgebunden, Antragsaufwand Energetische Sanierungen, altersgerechter Umbau
Mischfinanzierung Optimale Ausnutzung aller Vorteile Komplexere Struktur, höherer Planungsaufwand Nahezu alle Familiensituationen

Absicherung der Eltern nach dem Verkauf

Die langfristige Sicherheit der Eltern nach einem Immobilienverkauf an die Kinder lässt sich durch verschiedene rechtliche Instrumente gewährleisten. Beim Verkauf unter Wert ist es besonders wichtig, die eigenen Interessen für die Zukunft abzusichern. Drei zentrale Aspekte sollten dabei berücksichtigt werden: das Wohnrecht, die finanzielle Absicherung und mögliche Rückforderungsrechte.

Lebenslanges Wohnrecht vertraglich festhalten

Das lebenslange Wohnrecht nach § 1093 BGB bietet Eltern die Möglichkeit, auch nach dem Verkauf in ihrem Haus wohnen zu bleiben. Dieses Recht muss notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden, um dauerhaft wirksam zu sein – auch gegenüber späteren Eigentümern.

Im Vertrag sollte präzise festgehalten werden, welche Räume vom Wohnrecht umfasst sind. Ebenso wichtig ist die Klärung der Kostenfrage: Wer trägt die Nebenkosten, Versicherungen und Instandhaltungskosten? Auch Regelungen für den Fall einer späteren Pflegebedürftigkeit sollten getroffen werden.

Im Unterschied zum Nießbrauch erlaubt das Wohnrecht nur die persönliche Nutzung der Räume, nicht aber deren Vermietung. Der wirtschaftliche Wert des Wohnrechts – abhängig vom Alter der Eltern und dem Mietwert der Immobilie – mindert den steuerpflichtigen Wert der Übertragung und kann somit Schenkungsteuer sparen.

Siehe auch  Professionelle Wohnungsübergabe: Unser Expertentipp für 2025

Finanzielle Absicherung im Alter

Neben dem Wohnrecht können Eltern ihre finanzielle Altersabsicherung durch verschiedene Modelle gewährleisten. Eine Möglichkeit ist die Vereinbarung von Ratenzahlungen statt einer Einmalzahlung. Diese können als private Rente gestaltet werden, die bis zum Lebensende gezahlt wird.

Der Verkaufserlös kann gezielt für die Altersvorsorge oder spätere Pflegekosten zurückgelegt werden. Hierbei empfiehlt sich eine professionelle Anlageberatung, um das Kapital optimal zu strukturieren. Alternativ können Eltern sich ein Darlehen von den Kindern zurückzahlen lassen, was regelmäßige Einnahmen sichert.

Wichtig ist, diese finanziellen Vereinbarungen rechtssicher zu gestalten und im Kaufvertrag oder in separaten Verträgen festzuhalten. So vermeiden Sie spätere Unklarheiten oder Streitigkeiten.

Rückforderungsrechte und Vorbehaltsklauseln

Vorbehaltsklauseln und Rückforderungsrechte bieten zusätzlichen Schutz für unvorhergesehene Situationen. Ein Rückforderungsrecht kann für bestimmte Fälle vereinbart werden, etwa wenn das Kind in Insolvenz gerät oder die Immobilie ohne Zustimmung weiterverkaufen möchte.

Sinnvolle Vorbehaltsklauseln sind beispielsweise der Schutz vor Veräußerung der Immobilie oder vor Belastung mit Grundschulden ohne Zustimmung der Eltern. Auch ein Rückforderungsrecht für den Fall einer Scheidung des Kindes kann die Immobilie in der Familie halten.

Diese Klauseln müssen sorgfältig formuliert werden, damit sie im Ernstfall auch wirksam sind. Ein erfahrener Notar kann hier die passenden Formulierungen vorschlagen und auf mögliche Risiken hinweisen. Die Eintragung eines Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch sichert das Rückforderungsrecht zusätzlich ab.

Potenzielle Risiken und Fallstricke

Der Immobilienverkauf an Kinder unter Marktwert birgt trotz aller Vorteile erhebliche Risiken, die Eltern unbedingt kennen sollten. Eine sorgfältige Planung und rechtliche Absicherung sind entscheidend, um spätere Probleme zu vermeiden. Besonders wichtig ist es, alle möglichen Szenarien zu durchdenken – von familiären Konflikten bis hin zu behördlichen Ansprüchen.

Zu den häufigsten Risiken beim Hausverkauf unter Wert gehören:

  • Pflichtteilsansprüche von Geschwistern
  • Rückforderungen durch Sozialbehörden
  • Steuerliche Nachteile bei falscher Gestaltung
  • Zugriffsmöglichkeiten von Gläubigern
  • Familiäre Konflikte durch ungleiche Behandlung

Pflichtteilsansprüche anderer Erben

Ein zentrales Risiko beim Verkauf unter Wert stellen die Pflichtteilsansprüche anderer Erben dar. Selbst wenn der Verkauf formal korrekt abgewickelt wird, können Geschwister des kaufenden Kindes nach dem Tod der Eltern Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen.

Diese Pflichtteilsansprüche beziehen sich auf den tatsächlichen Wert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls. Die Differenz zwischen Verkehrswert und tatsächlichem Kaufpreis wird rechtlich als Schenkung betrachtet. Nach § 2325 BGB verringert sich der Wert dieser Schenkung für die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs um jeweils 1/10 pro Jahr seit der Übertragung.

Um Konflikte zu vermeiden, empfiehlt sich eine frühzeitige Einbeziehung aller potenziellen Erben in die Planung. Eine Möglichkeit ist auch ein notarieller Pflichtteilsverzicht der Geschwister, der jedoch meist eine angemessene Ausgleichszahlung erfordert. Idealerweise erfolgt die Übertragung mindestens zehn Jahre vor dem Erbfall, da dann Pflichtteilsergänzungsansprüche vollständig erlöschen.

Sozialhilferegress und Schenkungsrückforderung

Ein weiteres erhebliches Risiko stellt der Sozialhilferegress dar. Wenn Eltern nach dem Hausverkauf pflegebedürftig werden und Sozialleistungen beziehen müssen, können Sozialbehörden unter bestimmten Umständen die Schenkung rückabwickeln.

Der Sozialhilfeträger kann innerhalb einer Frist von zehn Jahren nach der Übertragung die Schenkung zurückfordern, wenn die Eltern durch die Übertragung mittellos geworden sind und nun auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Diese Schenkungsrückforderung kann dazu führen, dass das Kind den geschenkten Wertanteil zurückzahlen oder sogar die Immobilie verkaufen muss.

Um dieses Risiko zu minimieren, sollten Eltern ausreichende finanzielle Reserven für den eigenen Lebensunterhalt und mögliche Pflegekosten zurückbehalten. Alternativ kann eine Absicherung durch Vereinbarung einer Rente oder eines Wohnrechts erfolgen, die den Eltern ein angemessenes Einkommen sichert.

Insolvenzrisiken und Gläubigerzugriff

Nicht zu unterschätzen sind auch Insolvenzrisiken beim kaufenden Kind. Gerät das Kind in finanzielle Schwierigkeiten oder wird insolvent, können Gläubiger unter Umständen auf die Immobilie zugreifen. Dies gilt besonders, wenn der Verkauf unter Wert als Schenkung eingestuft wird.

In Insolvenzverfahren können Schenkungen unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden. Der Insolvenzverwalter kann dann die Rückabwicklung der Schenkung verlangen. Besonders kritisch ist die Situation, wenn die Übertragung innerhalb der letzten vier Jahre vor dem Insolvenzantrag erfolgte.

Um das Insolvenzrisiko zu reduzieren, empfiehlt sich eine sorgfältige vertragliche Gestaltung mit Rückfallklauseln und Wohnrechten. Auch die Eintragung eines Nießbrauchrechts im Grundbuch kann den Zugriff von Gläubigern einschränken und die Eltern zusätzlich absichern.

Häufige Fehler beim Hausverkauf an Kinder

Die Übertragung einer Immobilie an Kinder unter Wert ist ein komplexer Prozess, bei dem Familien regelmäßig entscheidende Aspekte übersehen oder unterschätzen. Wer zu Lebzeiten für klare Verhältnisse sorgen und Steuern sparen möchte, sollte frühzeitig planen und typische Stolperfallen kennen. Besonders bei wertvollen Immobilien, bei denen die Freibeträge für die Erbschaftssteuer nicht ausreichen, ist eine durchdachte Strategie unerlässlich.

Die folgenden Fehlerquellen treten beim Hausverkauf an Kinder besonders häufig auf und können langfristige rechtliche sowie finanzielle Konsequenzen haben. Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich diese jedoch vermeiden.

Unzureichende vertragliche Regelungen

Ein häufiger Fehler beim Hausverkauf an Kinder ist das Vertrauen auf mündliche Absprachen statt rechtssicherer Verträge. Viele Familien verzichten auf detaillierte vertragliche Regelungen, um vermeintlich Konflikte zu vermeiden – genau dies führt jedoch oft zu späteren Auseinandersetzungen.

Besonders kritisch sind ungenaue Formulierungen beim Wohnrecht oder Nießbrauch. Auch fehlen häufig klare Vereinbarungen zur Kostentragung bei Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen. Wer nicht festlegt, wer für Modernisierungen, Versicherungen oder Grundsteuern aufkommt, riskiert spätere Streitigkeiten.

Zudem werden selten Vorkehrungen für unvorhergesehene Ereignisse wie Pflegebedürftigkeit der Eltern, Scheidung des Kindes oder dessen Vorversterben getroffen. Ein notariell beglaubigter Vertrag mit Rückfallklauseln ist daher unverzichtbar.

Fehlende steuerliche Beratung

Die steuerlichen Aspekte werden beim Hausverkauf unter Wert oft unterschätzt oder falsch eingeschätzt. Ohne professionelle Steuerberatung verschenken viele Familien erhebliches Sparpotenzial oder übersehen steuerliche Fallstricke.

Ein typischer Fehler ist die mangelnde Ausschöpfung der Freibeträge. Diese können alle zehn Jahre neu genutzt werden – wer die zeitliche Staffelung nicht berücksichtigt, vergibt Steuervorteile. Auch die Aufteilung in Schenkung und Verkauf wird oft nicht optimal gestaltet.

Zudem werden die Folgekosten wie Grunderwerbsteuer oder mögliche Spekulationssteuern häufig nicht in die Gesamtkalkulation einbezogen. Eine frühzeitige steuerliche Beratung kann erhebliche Einsparungen ermöglichen und teure Nachzahlungen vermeiden.

Konflikte mit Geschwistern vermeiden

Ein unterschätzter Aspekt beim Hausverkauf unter Wert ist das Konfliktpotenzial mit anderen Kindern. Wird ein Kind durch den günstigen Erwerb der Immobilie bevorzugt, kann dies zu langfristigen Familienkonflikten führen und sogar rechtliche Konsequenzen haben.

Viele Eltern versäumen es, mit allen Kindern offen über die geplante Vermögensübertragung zu sprechen. Transparenz ist jedoch entscheidend, um Missverständnisse und das Gefühl ungerechter Behandlung zu vermeiden.

Eine sinnvolle Strategie ist die frühzeitige Planung eines Ausgleichs für Geschwister – sei es durch andere Vermögenswerte, Barzahlungen oder klare Vereinbarungen im Testament. Auch die Dokumentation der Beweggründe kann späteren Geschwisterkonflikten vorbeugen.

Fehlerquelle Mögliche Konsequenzen Präventionsmaßnahmen Expertenempfehlung
Unzureichende Verträge Rechtsunsicherheit, spätere Streitigkeiten Notariell beglaubigte Vereinbarungen Alle Szenarien schriftlich regeln
Fehlende Steuerberatung Unnötige Steuerzahlungen, Nachforderungen Frühzeitige Steuerplanung Freibeträge optimal ausschöpfen
Geschwisterkonflikte Familienstreit, Pflichtteilsansprüche Transparente Kommunikation Ausgleichszahlungen vorsehen
Unklare Wohnrechte Einschränkung der Lebensqualität im Alter Detaillierte Wohnrechtsvereinbarung Kostenverteilung präzise festlegen

Alternative Übertragungsmodelle

Die Übertragung einer Immobilie an die nächste Generation kann durch unterschiedliche rechtliche Konstrukte gestaltet werden, wobei jedes Modell spezifische Vorzüge bietet. Neben dem Verkauf unter Wert existieren weitere Möglichkeiten, die je nach familiärer und finanzieller Situation vorteilhafter sein können. Eine sorgfältige Abwägung der verschiedenen Übertragungsmodelle ist entscheidend, um die optimale Lösung für alle Beteiligten zu finden.

Schenkung vs. Verkauf unter Wert

Die Immobilienschenkung stellt die direkteste Form der Eigentumsübertragung dar. Im Gegensatz zum Verkauf unter Wert entfallen bei einer reinen Schenkung sämtliche Kaufpreiszahlungen. Dies kann besonders für Kinder mit begrenzten finanziellen Mitteln attraktiv sein.

Allerdings birgt die Schenkung auch Risiken. Innerhalb der Zehnjahresfrist ist sie anfechtbar und kann bei Pflegebedürftigkeit der Eltern vom Sozialhilfeträger zurückgefordert werden. Steuerlich gelten dieselben Freibeträge wie bei der Schenkungskomponente eines Verkaufs unter Wert.

„Die Schenkung mag auf den ersten Blick einfacher erscheinen, doch der Verkauf unter Wert bietet oft einen besseren Schutz vor späteren Ansprüchen und sichert gleichzeitig die Altersversorgung der Eltern.“

Dr. Martin Weber, Fachanwalt für Erbrecht

Ein wesentlicher Nachteil der reinen Schenkung liegt darin, dass die Eltern keine Gegenleistung erhalten, die ihre Altersversorgung unterstützen könnte. Der Verkauf unter Wert kombiniert hingegen die Vorteile einer teilweisen Schenkung mit finanzieller Absicherung durch den Kaufpreis.

Übertragung gegen Versorgungsleistungen

Bei diesem Modell übertragen die Eltern ihre Immobilie gegen die Zusicherung regelmäßiger Versorgungsleistungen durch das Kind. Diese können als monatliche Zahlungen, Pflegeleistungen oder eine Kombination aus beidem vereinbart werden.

Der Vorteil liegt in der dauerhaften finanziellen Absicherung der Eltern. Die Versorgungsleistungen können zudem steuerlich vorteilhaft sein: Kinder können sie als Sonderausgaben absetzen, während Eltern sie als sonstige Einkünfte versteuern – oft zu einem niedrigeren Steuersatz.

Siehe auch  Haus verkaufen Steuer: So sparen Sie beim Immobilienverkauf

Wichtig ist eine präzise vertragliche Gestaltung, die Art, Umfang und Dauer der Versorgungsleistungen klar definiert und auch Anpassungen bei veränderten Lebensumständen berücksichtigt.

Erbbaurecht als Alternative

Das Erbbaurecht bietet eine flexible Lösung, bei der die Eltern Eigentümer des Grundstücks bleiben, während die Kinder das Recht erhalten, darauf zu bauen oder ein bestehendes Gebäude zu nutzen. Für dieses Recht zahlen die Kinder einen jährlichen Erbbauzins.

Diese Konstruktion ermöglicht den Eltern kontinuierliche Einnahmen, während die Kinder die Immobilie nutzen können, ohne den vollen Kaufpreis aufbringen zu müssen. Das Erbbaurecht wird für einen langen Zeitraum (meist 99 Jahre) eingeräumt und im Grundbuch eingetragen.

Übertragungsmodell Finanzielle Belastung Kind Absicherung Eltern Steuerliche Aspekte Rechtliche Sicherheit
Schenkung Keine Gering Freibeträge nutzbar Anfechtbar (10 Jahre)
Verkauf unter Wert Mittel Gut Teilweise steuerfrei Hoch
Versorgungsleistungen Dauerhaft Sehr gut Steuerlich absetzbar Hoch
Erbbaurecht Laufend (Erbbauzins) Gut Regelmäßige Einnahmen Sehr hoch

Fazit

Der Verkauf eines Hauses an die eigenen Kinder unter Wert bietet eine durchdachte Strategie zur Immobilienübertragung innerhalb der Familie. Diese Form des Generationenwechsels verbindet steuerliche Vorteile mit der langfristigen Vermögensplanung und erhält gleichzeitig den Wert der Familienimmobilie.

Wie unser Leitfaden zeigt, ist eine sorgfältige Vorbereitung unerlässlich. Die Balance zwischen finanzieller Entlastung der Kinder und eigener Absicherung im Alter steht dabei im Mittelpunkt. Ein angemessener Kaufpreis in Kombination mit Wohnrechten oder Nießbrauch schafft oft die beste Lösung für alle Beteiligten.

Die frühzeitige Einbindung aller Familienmitglieder beugt späteren Konflikten vor. Besonders wichtig ist die Berücksichtigung von Risiken wie Sozialhilferegress oder Pflichtteilsansprüchen für eine nachhaltige Vermögensplanung.

Jede Familie muss ihren individuellen Weg bei der Immobilienübertragung finden. Mit fachkundiger Beratung, offener Kommunikation und vorausschauender Planung wird der Hausverkauf unter Wert zu einem wertvollen Baustein für die Sicherung des Familienvermögens. Die Investition in eine fundierte Beratung zahlt sich langfristig aus und schafft Rechtssicherheit beim Generationenwechsel.

FAQ

Was bedeutet "unter Wert verkaufen" bei einer Immobilie?

Beim Verkauf unter Wert wird der Kaufpreis bewusst niedriger angesetzt als der tatsächliche Verkehrswert der Immobilie. Aus steuerrechtlicher Sicht kann ein zu niedriger Verkaufspreis als teilweise Schenkung betrachtet werden. Als Faustregel sollte der Verkaufspreis mindestens 60-70% des Verkehrswertes betragen, um nicht als verdeckte Schenkung eingestuft zu werden.

Welche Vorteile bietet der Verkauf eines Hauses an die eigenen Kinder unter Wert?

Die Vorteile sind vielfältig: Sie erleichtern Ihren Kindern den Einstieg in den Immobilienmarkt, sichern das Familienvermögen langfristig und beugen Erbschaftsstreitigkeiten vor. Zudem können Sie zu Lebzeiten klare Verhältnisse schaffen und gleichzeitig durch Wohnrecht oder Nießbrauch Ihre eigene Altersversorgung absichern. Ein weiterer Vorteil ist die Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Verkäufen an Verwandte in gerader Linie.

Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen beim Hausverkauf an Kinder beachtet werden?

Der Verkauf unterliegt den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden, und die Eigentumsübertragung wird im Grundbuch eingetragen. Bei Verwandten in gerader Linie gilt eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer gemäß § 3 Nr. 2 GrEStG. Wohnrechte oder Nießbrauch sollten ebenfalls notariell festgehalten und im Grundbuch eingetragen werden.

Wie wird die Schenkungsteuer bei einem Verkauf unter Wert berechnet?

Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Verkehrswert und dem vereinbarten Kaufpreis wird steuerlich als Schenkung betrachtet. Diese unterliegt der Schenkungsteuer, sofern sie die persönlichen Freibeträge übersteigt. Für Kinder beträgt der Freibetrag 400.000 Euro pro Elternteil. Die Bewertung erfolgt nach dem Bewertungsgesetz, wobei der Verkehrswert maßgeblich ist.

Welche Freibeträge können bei der Schenkungsteuer genutzt werden?

Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil, der alle zehn Jahre neu genutzt werden kann. Durch geschickte zeitliche Planung können Eltern also insgesamt 800.000 Euro steuerfrei an jedes Kind übertragen. Zusätzlich können persönliche Freibeträge für Hausrat (41.000 Euro) und andere Vermögenswerte genutzt werden.

Muss bei einem Verkauf unter Wert Spekulationssteuer gezahlt werden?

Wenn die Immobilie weniger als zehn Jahre im Eigentum der Eltern war, kann Spekulationssteuer anfallen. Allerdings gilt eine wichtige Ausnahme: Wurde das Haus zu eigenen Wohnzwecken genutzt, entfällt die Spekulationssteuer. Bei einem Verkauf unter Wert wird für die Berechnung eines eventuellen Spekulationsgewinns der tatsächlich erzielte Kaufpreis und nicht der Verkehrswert herangezogen.

Wie sollte die Vorbereitung für den Hausverkauf an das eigene Kind ablaufen?

Beginnen Sie mit einem offenen Familiengespräch, um die Ziele aller Beteiligten zu klären. Ziehen Sie frühzeitig Fachleute hinzu – einen Steuerberater für steuerliche Aspekte und einen Rechtsanwalt oder Notar für die rechtliche Gestaltung. Prüfen Sie bestehende Belastungen im Grundbuch und klären Sie eventuelle Vorkaufsrechte. Eine professionelle Immobilienbewertung ist unerlässlich, um den tatsächlichen Verkehrswert zu ermitteln.

Wie wird der angemessene Kaufpreis für den Verkauf unter Wert festgelegt?

Der angemessene Kaufpreis sollte mindestens 60-70% des aktuellen Verkehrswertes betragen, um nicht als vollständige Schenkung eingestuft zu werden. Die genaue Höhe hängt von individuellen Faktoren ab, wie der finanziellen Situation der Kinder, den steuerlichen Freibeträgen und den Absicherungsbedürfnissen der Eltern. Ein zu niedriger Preis kann zu steuerlichen Nachteilen führen, während ein zu hoher Preis die finanzielle Belastung der Kinder erhöht.

Welche Finanzierungsmöglichkeiten haben Kinder beim Hauskauf von den Eltern?

Kinder können klassische Annuitätendarlehen, Förderkredite der KfW (besonders für energetische Sanierungen) sowie spezielle Familienfinanzierungen einiger Banken nutzen. Idealerweise sollten sie 20-30% des Kaufpreises plus Nebenkosten als Eigenkapital einbringen. Zu beachten ist, dass die Differenz zum Marktwert von Banken nicht als Eigenkapitalersatz anerkannt wird. Auch Darlehen von den Eltern sind möglich, müssen aber rechtssicher gestaltet werden.

Wie können Eltern nach dem Verkauf abgesichert werden?

Ein lebenslanges Wohnrecht (§ 1093 BGB) bietet rechtliche Sicherheit für den Verbleib in der Immobilie. Dieses Recht wird im Grundbuch eingetragen und ist auch gegenüber späteren Eigentümern wirksam. Im Kaufvertrag sollte präzise definiert werden, welche Räume das Wohnrecht umfasst und wer welche Kosten trägt. Alternativ bietet der umfassendere Nießbrauch die Möglichkeit, die Immobilie auch zu vermieten und Einnahmen zu erzielen.

Welche Risiken bestehen bei Pflichtteilsansprüchen anderer Erben?

Geschwister des kaufenden Kindes können nach dem Tod der Eltern Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen. Diese beziehen sich auf den Wert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls, gemindert um 1/10 pro Jahr seit der Übertragung (§ 2325 BGB). Nach zehn Jahren sind solche Ansprüche vollständig erloschen. Um Konflikte zu vermeiden, sollten alle potenziellen Erben frühzeitig einbezogen werden oder ein notarieller Pflichtteilsverzicht vereinbart werden.

Was ist beim Sozialhilferegress zu beachten?

Wenn Eltern innerhalb von zehn Jahren nach der Übertragung pflegebedürftig werden und Sozialleistungen beziehen müssen, kann der Sozialhilfeträger die Schenkung zurückfordern. Bei einem Verkauf unter Wert betrifft dies den Schenkungsanteil, also die Differenz zwischen Verkehrswert und tatsächlichem Kaufpreis. Ein angemessener Kaufpreis und vertragliche Gegenleistungen wie Wohnrecht oder Versorgungsleistungen können das Rückforderungsrisiko reduzieren.

Welche häufigen Fehler werden beim Hausverkauf an Kinder gemacht?

Zu den häufigsten Fehlern zählen unzureichende vertragliche Regelungen, insbesondere ungenaue Formulierungen beim Wohnrecht oder Nießbrauch, fehlende Regelungen zur Kostentragung bei Instandhaltung und Reparaturen sowie unklare Vereinbarungen zu Versorgungsleistungen. Auch werden oft keine Vorkehrungen für unvorhergesehene Ereignisse wie Pflegebedürftigkeit, Scheidung des Kindes oder dessen Vorversterben getroffen. Mangelnde steuerliche Beratung kann zudem zu vermeidbaren Steuerbelastungen führen.

Wie unterscheidet sich eine Schenkung vom Verkauf unter Wert?

Bei einer reinen Schenkung entfallen jegliche Kaufpreiszahlungen, was für Kinder mit geringen finanziellen Mitteln vorteilhaft sein kann. Allerdings erhalten die Eltern keine Gegenleistung für ihre Altersversorgung. Eine Schenkung ist innerhalb der Zehnjahresfrist leichter anfechtbar und kann bei Pflegebedürftigkeit der Eltern vom Sozialhilfeträger zurückgefordert werden. Der Verkauf unter Wert kombiniert hingegen die Vorteile einer teilweisen Schenkung mit der finanziellen Absicherung durch den Kaufpreis und bietet zudem einen besseren Schutz vor Pflichtteilsergänzungsansprüchen.

Was ist eine Übertragung gegen Versorgungsleistungen?

Bei diesem Modell übertragen die Eltern die Immobilie gegen die Zusicherung regelmäßiger Versorgungsleistungen durch das Kind. Diese können in Form einer Leibrente, Pflegeleistungen oder Unterhaltszahlungen erfolgen. Steuerlich können die Kinder diese Leistungen als Sonderausgaben absetzen, während sie bei den Eltern als sonstige Einkünfte versteuert werden müssen. Diese Variante eignet sich besonders, wenn die Eltern keine ausreichende Altersvorsorge haben und regelmäßige Zahlungen benötigen.

Ist ein Erbbaurecht eine sinnvolle Alternative zum Verkauf unter Wert?

Beim Erbbaurecht bleibt das Grundstück im Eigentum der Eltern, während die Kinder das Recht erhalten, darauf zu bauen oder ein bestehendes Gebäude zu nutzen. Sie zahlen dafür einen jährlichen Erbbauzins, der den Eltern ein regelmäßiges Einkommen sichert. Diese Lösung ist besonders interessant, wenn die Eltern das Grundstück in der Familie halten, aber nicht mehr selbst nutzen wollen. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit (meist 99 Jahre) fällt das Gebäude an den Grundstückseigentümer zurück, sofern keine Verlängerung vereinbart wird.

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