Elektroanlage in der Mietwohnung: Störungen & Notfälle

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Ein Montagabend, 20 Uhr: Der Backofen läuft, die Waschmaschine dreht ihre letzte Runde, und plötzlich ist die Hälfte der Wohnung dunkel. Der Sicherungskasten hat abgeschaltet. Für viele Mieter beginnt in diesem Moment eine Hängepartie aus Unsicherheit, weil unklar ist, wer jetzt zuständig ist, was selbst erledigt werden darf und wann ein Fachmann her muss.

Wer ist für die Elektroanlage zuständig?

Grundsätzlich gilt: Die Elektroanlage einer Mietwohnung ist Sache des Vermieters. Er muss dafür sorgen, dass sie bei Einzug funktionsfähig und den geltenden Sicherheitsstandards entsprechend ist. Das ergibt sich aus der Pflicht zur Instandhaltung der Mietsache, die im deutschen Mietrecht verankert ist. Mängel, die ohne Zutun des Mieters entstehen, fallen in die Verantwortung des Eigentümers.

Anders sieht es aus, wenn der Mieter selbst die Ursache gesetzt hat. Wer einen alten Föhn mit beschädigtem Kabel weiterbenutzt, bis die Sicherung fliegt, oder eigenmächtig Leitungen verlegt, haftet für die daraus entstehenden Schäden selbst. Auch grob fahrlässiges Verhalten, etwa das dauerhafte Überlasten einer Steckdosenleiste mit mehreren Hochverbrauchsgeräten, kann die Haftungsfrage verschieben.

Was Mieter bei einem Stromausfall sofort tun sollten

Der erste Schritt ist immer ein Blick in den Sicherungskasten. Oft ist schlicht ein Leitungsschutzschalter ausgelöst worden, weil zu viele Geräte gleichzeitig liefen. In diesem Fall einfach den ausgefallenen Schalter zurücksetzen. Springt er sofort wieder heraus, liegt ein echter Fehler vor und es sollte nichts weiter selbst versucht werden.

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Folgende Sofortmaßnahmen sind sinnvoll:

  • Alle nicht notwendigen Geräte vom Netz nehmen, bevor ein Schalter zurückgesetzt wird.
  • Den Sicherungskasten auf angesengte Stellen, Brandgeruch oder Verfärbungen prüfen.
  • Bei Geruch nach verbranntem Kunststoff oder sichtbaren Schmorspuren sofort die Wohnung verlassen und die Feuerwehr (112) rufen.
  • Den Vermieter oder die Hausverwaltung informieren, sobald die akute Gefahr gebannt ist.

Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, sollte außerdem prüfen, ob der Ausfall nur die eigene Wohnung betrifft oder ob auch Nachbarn oder das Treppenhaus ohne Strom sind. Das gibt Hinweis darauf, ob das Problem in der eigenen Wohnungsverteilung liegt oder ob der Zählerkasten im Keller betroffen ist.

Meldepflicht und Fristen gegenüber dem Vermieter

Mieter sind gesetzlich verpflichtet, Mängel unverzüglich zu melden. Das gilt besonders für elektrische Probleme, weil daraus Brandgefahren entstehen können. Die Meldung sollte schriftlich erfolgen, am besten per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben. Im Schreiben sollte das Problem so genau wie möglich beschrieben sein: Welche Sicherung, welcher Raum, seit wann, was war vorher in Betrieb.

Der Vermieter muss dann innerhalb angemessener Zeit reagieren. Bei einem vollständigen Stromausfall in der Wohnung gilt das als dringlicher Mangel, der zeitnah, in der Regel innerhalb weniger Tage, behoben werden muss. Tut er das nicht, kann der Mieter nach erfolgloser Fristsetzung selbst einen Fachbetrieb beauftragen und die Kosten vom Vermieter zurückfordern. In der Praxis empfiehlt sich vorher rechtlicher Rat, zum Beispiel vom Mieterverein.

Notfall außerhalb der Geschäftszeiten: Was tun?

Elektrische Notfälle halten sich nicht an Bürozeiten. Wer abends oder am Wochenende mit einem gefährlichen Problem konfrontiert ist, für den ist ein Notdienst die richtige Anlaufstelle. Für Mieter in Wien oder Österreich gibt es spezialisierte Anbieter, die rund um die Uhr erreichbar sind: Ein Elektriker Notdienst in ganz Wien kann bei akuten Gefahrensituationen wie Kurzschlüssen, ausgefallenen FI-Schaltern oder Schmorspuren an Leitungen schnell vor Ort sein.

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Wichtig dabei: Die Kosten für einen Notdienst liegen deutlich über dem normalen Stundensatz. Grob gerechnet sind außerhalb der Regelarbeitszeiten 80 bis 150 Euro Anfahrtspauschale zuzüglich Stundenpreise von 100 Euro oder mehr üblich. Wer diese Kosten später vom Vermieter erstattet haben möchte, muss die Dringlichkeit nachvollziehbar dokumentieren und alle Belege aufbewahren.

Eigenmächtige Arbeiten: Was erlaubt ist und was nicht

Eine weit verbreitete Fehleinschätzung ist, dass Mieter an der Elektroanlage grundsätzlich nichts anfassen dürfen. Das stimmt so nicht. Sicherungsautomaten zurückzuschalten, Glühbirnen zu wechseln oder Steckdosenleisten auszutauschen, das sind alltägliche Handlungen, die keinerlei Genehmigung erfordern.

Eingriffe in die feste Verkabelung, das Verlegen neuer Leitungen, das Öffnen von Unterputzdosen oder das Installieren zusätzlicher Steckdosen sind dagegen ausschließlich Fachleuten vorbehalten. Das ist keine bürokratische Spitzfindigkeit, sondern eine Frage der Sicherheit. Fehlerhafte Installationen sind in Deutschland einer der häufigsten Auslöser für Wohnungsbrände. Wer dennoch eigenmächtig in die Anlage eingreift, riskiert nicht nur seine eigene Sicherheit, sondern auch den Verlust des Versicherungsschutzes.

Überblick: Was Mieter selbst dürfen und was nicht

Erlaubt Nur durch Fachbetrieb
Sicherungsautomaten zurückschalten Neue Leitungen verlegen
Leuchtmittel wechseln Steckdosen oder Schalter installieren
Steckdosenleisten austauschen Unterputzdosen öffnen oder verändern
Defekte Gerätekabel melden Zählerkasten oder Hauptverteiler anfassen

Prävention: Worauf Mieter regelmäßig achten sollten

Wer in einer älteren Wohnung lebt, kennt möglicherweise das Phänomen: Der FI-Schalter, der Fehlerstromschutzschalter, löst aus, ohne dass ein offensichtlicher Grund erkennbar ist. Das sollte ernst genommen werden. FI-Schalter reagieren auf Fehlerströme, die durch beschädigte Geräte oder Isolationsfehler in der Leitung entstehen können. Löst er wiederholt aus, ist eine Überprüfung der Anlage durch einen Elektriker angebracht.

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Wohnungen, die vor 1980 gebaut wurden und seitdem keine Elektrosanierung erhalten haben, verfügen häufig noch über Aluminium-Leitungen oder unzureichend dimensionierte Querschnitte. Mieter können beim Einzug beim Vermieter nach dem Baujahr der Elektroinstallation fragen. Eine konkrete Auskunftspflicht besteht zwar nicht, aber die Antwort gibt oft Aufschluss darüber, wie gut es um die Anlage bestellt ist.

Im Alltag helfen einfache Gewohnheiten, das Risiko zu senken: Geräte nach Gebrauch vom Netz nehmen statt im Standby lassen, keine Verlängerungskabel dauerhaft unter Teppichen verlegen und beschädigte Kabel sofort austauschen. Diese Punkte klingen selbstverständlich, werden in der Praxis aber regelmäßig ignoriert, mit teils folgenreichen Konsequenzen.

Wer die eigene Elektroanlage kennt, die Zuständigkeiten geklärt hat und im Notfall weiß, wen er anruft, ist gut aufgestellt. Elektrische Probleme in Mietwohnungen sind in den meisten Fällen lösbar, wenn man sie richtig einordnet und nicht auf eigene Faust mit dem Schraubenzieher vorgeht.


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